landwirtschaftliche Genossenschaften

landwirtschaftliche Genossenschaften
Genossenschaften, die als Beschaffungs-, Dienstleistungs- und Verwertungsgenossenschaften der Landwirte auftreten. Dazu gehören auch die ländlichen Raiffeisenbanken, obwohl diese ihre Bankleistungen nicht mehr primär auf die Landwirtschaft ausrichten. Zu den landwirtschaftlichen Genossenschaften zählen auch die  Agrargenossenschaften. Die Gründung der landwirtschaftlichen Genossenschaften erfolgte bereits im vergangenen Jahrhundert v.a. durch  Raiffeisen (1818–1888) und durch Haas (1839–1913). Sie hatten das Ziel, die Marktschwäche der Landwirte im Bezugs- und Absatzgeschäft auszugleichen, deren Kredit- und Finanzierungsschwäche zu reduzieren und durch die Übernahme von Dienst- und Beratungsleistungen bzw. von Produktionsleistungen ( Produktionsgenossenschaften) die wirtschaftliche Position der landwirtschaftlichen Bevölkerung zu verbessern. Die Organisation der landwirtschaftlichen Genossenschaften erfolgte zunächst in Orts- bzw. kleineren Regionalgenossenschaften, die jedoch sehr schnell die Notwendigkeit erblickten, sich in regionalen Zentralgenossenschaften zusammen zu schließen, um ihre Marktposition und ihre Leistungskapazität zu verbessern.
- Vgl. auch  Produktionsgenossenschaften.

Lexikon der Economics. 2013.

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